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Informationen

Für Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen

Anspruch auf Tagesgeld

Grundsätzlich hat jeder Wohnungslose einen Anspruch auf Erhalt von Tagesgeld. Ausgezahlt wird das in den zuständigen Behörden und Ämtern. Die Modalitäten sind sehr unterschiedlich. Die Höhe des Tagesgeldes ist direkt abhängig von der gesetzlich geregelten Höhe des monatlichen Bedarfes zur Grundsicherung des Lebens. Gegenwärtig sind das 359 € im Monat bzw. 12,13 € pro Tag.